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Kurzinfo der Bezirkshauptmannschaft Melk betreffend Hochinzidenzgebiet Bezirk Scheibbs ab 09.04.2021
Da die 7-Tages-Inzidenzzahl des Bezirkes Scheibbs laut AGES-Dashboard durchgehend sieben Tage lang über einem Wert von 400 pro 100.000 Einwohner war, wurde entsprechend dem Erlass des Gesundheitsministeriums mit 08.04.2021 die Hochinzidenzgebietsverordnung - die im Wesentlichen Ausreisebeschränkungen als weitere Maßnahme gegen die Ausbreitung der Pandemie vorsieht – von der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs kundgemacht. Diese Hochinzidenzgebietsverordnung tritt mit Freitag dem 09.04.2021, 00.00 Uhr, in Kraft und werden ausreisende Personen stichprobenartig an den Ausfahrtsstraßen des Bezirkes Scheibbs kontrolliert.
Eine Ausreise aus dem Bezirk Scheibbs ist damit nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Einer ärztlichen Bestätigung über eine erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion gleichgestellt sind:
Die Verpflichtung zur Vorlage eines solchen Nachweises bei einer behördlichen Kontrolle gilt unter anderem nicht für:
Detaillierte Antworten zu den häufigsten Fragen betreffend dem Hochinzidenzgebiet Bezirk Scheibbs und den damit verbundenen Ausreisekontrollen sind in Form von FAQs abrufbar unter:
https://noe.gv.at/Ausreisekontrollen-SB (https://www.noe.gv.at/noe/Scheibbs/Ausreisekontrollen_FAQ.html)
09.04.2021