Wohnbeihilfe

Mit der Wohnbeihilfe soll Menschen, die in Niederösterreich ein gefördertes Objekt bewohnen und die aufgrund Ihrer Einkommenssituation förderungswürdig sind, geholfen werden.
Die Wohnbeihilfe ist grundsätzlich ein Baukostenzuschuss; Grundlage für die Berechnung des Aufwandes zum Wohnen ist daher die Rückzahlung von Darlehen, welche im Zuge der Errichtung oder Sanierung einer geförderten Wohnung in Anspruch genommen wurden.
Die Wohnbeihilfe wird über Antrag für Eigenheime, Reihenhäuser, Wohnungen (Eigentums-, Miet-, Genossenschafts-, Dienstwohnungen) sowie für Wohnheime, die für die Altersversorgung oder für behinderte oder sozial bedürftige Menschen dienen, im Rahmen der Hoheitsverwaltung mit Bescheid bewilligt, sofern die Errichtung oder Sanierung mit Darlehen bzw. Zuschuss nach dem
• Wohnhauswiederaufbaugesetz
• Bundes-, Wohn- und Siedlungsfondsgesetz
• Wohnbauförderungsgesetz 1954
• Wohnbauförderungsgesetz 1968
• Bundes-Sonderwohnbaugesetz 1983
• Wohnbauförderungsgesetz 1984
• Wohnungsverbesserungsgesetz
• Wohnhaussanierungsgesetz
• NÖ Wohnungsförderungsgesetz (Abschnitte II, III, und VI)

Förderung vom Land NÖ