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Seit November 2025 kommt es zu einer Häufung von positiven Fällen bei Wildvögeln. Bereits am 03.11.2025 wurde ganz Österreich als Gebiet mit erhöhtem Risiko definiert.
Gebiete mit stark erhöhtem Risiko an großen Wasserflüssen wurden festgelegt. Aufgrund eines Geflügelpest-Ausbruches in OÖ wurde am 19.11.2025 eine Sperrzone errichtet, die bis in den Bezirk Amstetten reicht.
Meldung von Geflügelhaltungen:
Es wird darauf hingewiesen, dass JEDE Geflügelhaltung (auch jene, mit weniger als 50 Tieren) bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.
BEILAGE 1 Pflichten für Tierhalter und Tierhalterinnen.pdf herunterladen (0.09 MB)
BEILAGE 2 HPAI Risikogebiete, Kundmachung AVN 2025_39.pdf herunterladen (0.13 MB)
zu BEILAGE 2 Anlage zu Kundmachung AVN 2025_39.pdf herunterladen (0.21 MB)
BEILAGE 3 Erlass des Ministeriums zur Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes[1].pdf herunterladen (0.28 MB)