NÖ Hundehaltegesetz ab 1. Juni 2023

NÖ Sachkundenachweis für alle Hundehalter ab 1. Juni 2023


Das NÖ Hundehaltegesetz wurde im Jahr 2022 novelliert und tritt ab dem 1. Juni 2023 in Kraft.

Die Änderungen sollen dazu beitragen, die Sicherheitsstandards für Mensch und Hund zu erhöhen und unüberlegte Anschaffungen von Hunden zu vermeiden.
Die wichtigste Neuerung betrifft die allgemeine Sachkunde und den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für alle Hundehalter.

Hundehalter bzw. Hundehalterinnen haben ihre Hunde unverzüglich zu melden und müssen verpflichtend folgende Angaben machen bzw. Nachweise anschließen:

  • Name u. Hauptwohnsitz
  • Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
  • Name u. Hauptwohnsitz jener Person bzw. Geschäftsadresse jener Einrichtung, von der der Hund erworben wurde
  • Nachweis der erforderlichen allgemeinen Sachkunde (Anmerkung: wenn dieser Nachweis nicht bereits bei der Meldung erbracht werden kann, ist er binnen sechs Monaten ab diesem Zeitpunkt der Gemeinde vorzulegen). Der Sachkundenachweis beinhaltet einen Theoriekurs, der grundlegende Kenntnisse über die Hundehaltung vermittelt.
  • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung

Auch jene Hundehalter, welche schon einen Hund vor dem 1. Juni 2023 gehalten haben, müssen bei der Gemeinde den Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme € 725.000 pro Hund) vorlegen. 

26.05.2023